Hüttenordnung

Liebe Gäste.


Wir heißen Euch in der Kissinger Hütte herzlich willkommen. Das Beachten der nachfolgenden Regeln beschert Euch und den anderen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Gleichzeitig unterstützt Ihr damit unsere Anstrengungen um die Erhaltung dieser Berghütte

Rechte und Pflichten der Hüttenbesucher regelt die jeweilige gültige Hüttenordnung. Sie ist in vollem Wortlaut in der Hütte an gut sichtbarer Stelle angeschlagen oder dem Verzeichnis zu entnehmen.

Bei Gruppenbelegungen meldet der verantwortliche Leiter die Gruppe unter seinem Namen an. Er ist auch Ansprechpartner bei festgestellten Schäden und ist haftbar für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte und des Inventars.

Die Schlafplätze werden durch das Team der Kissinger Hütte an die jeweiligen Mieter übergeben, bei festgestellten Mängeln ist dies sofort dem Team zu melden. Spätere festgestellte Mängel werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


Präambel

Die Kissinger Hütte dient den Gästen zur Erholung, zur Pflege der Geselligkeit und als Stützpunkt für Touren. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein kameradschaftliches Verhalten beim Erledigen von gemeinsamen Aufgaben wird von allen erwartet.

Jeder Besucher hat sich in der Hütte und in ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört (kein Lärm, keine Verschmutzung der Umwelt etc.)

Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr hat in der Hütte völlige Ruhe zu herrschen.

Die Hütte und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. In der Hütte und auf dem Gelände soll größte Sauberkeit herrschen, so dass nachfolgende Besucher und Nutzer sich wohl fühlen können.


Verhalten auf der Hütte

Hüttenruhe ist von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr
In den Schlafräumen ist das Rauchen verboten.
Offenes Feuer ist in den Hüttenräumen strengstens verboten!
Straßen-, Berg- oder Skischuhe sind im Eingangsraum auszuziehen und im Schuhregal unterzubringen.
Die Unterbringung von Haustieren in den Schlafräumen ist strengstens verboten.
Die Hütte befindet sich in einem Naturschutzgebiet, die entsprechenden Regelungen sind zu beachten.
Jeder Besucher darf einen Schlafplatz belegen. Er hat sich dabei rücksichtsvoll und kameradschaftlich gegenüber anderen Besuchern zu verhalten.
Im Streitfall muss jeder Besucher den Anordnungen des Pächters oder beauftragten Personen folge leisten.
Die Schlafplätze (Lager und Betten) sind nur mit Schlafsack oder Bettwäsche zu nutzen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Schlafräumen ist verboten.
Schlafräume sind Ruheräume! Alle Besucher verhalten sich entsprechend, Kinder sind entsprechend anzuhalten.
Das Bettzeug ist pfleglich zu behandeln!
Die Schlafräume sind bei der Abreise bis 09:30 Uhr zu verlassen.
Entstandene Schäden sind bei der Abreise dem Pächter zu melden.
Bei der Abreise wird die Hütte sauber und ordentlich verlassen.
Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die Aufsichtspersonen verantwortlich.
Decken und Mobiliar müssen in den Schlafräumen verbleiben.
Wer die Hüttenordnung nicht einhält und den Weisungen des Pächters oder beauftragte Personen nicht folge leistet, wird aus der Hütte verwiesen und haftet für mutwillige und fahrlässig verursachte Schäden.

Haftung

Die Pächterin der Kissinger Hütte oder von ihm beauftragte Personen haften nicht für Schäden von Personen, Sachen oder den Verlust von Gegenständen. Aus der Benutzung des Grundstücks, der Hütte und ihrer Einrichtungen können keine Schadenersatzansprüche gegen die Pächterin der Kissinger Hütte oder seine Beauftragten geltend gemacht werden.


Wir, das Team der Kissinger Hütte, wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen und gemüdlichen Aufenthalt, uns würde es sehr freuen, wenn wir Sie wieder auf der Kissinger Hütte begrüßen könnten.

Das Team der Kissinger Hütte


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